
Welche Vorschriften sind bei Schrankenanlagen zu beachten?
Eine Schrankenanlage stellt eine hervorragende Möglichkeit dar, gewerbliches- und privates Gelände zuverlässig zu sichern. In diesem Beitrag finden Sie umfassende Informationen darüber, welche Vorschriften bei der Installation eines Schrankensystems zu beachten sind.
Typische Einsatzorte von Schrankenanlagen
Moderne Schrankenanlagen können sowohl im industriellen und gewerblichen als auch im privaten Bereich sehr vielseitig verwendet werden. In erster Linie dienen sie zur Absperrung von Zufahrten, Parkplätzen, Parkhäusern und Tiefgaragen.
Je nach Anwendungsfall kommen unterschiedliche Systeme zum Einsatz. Besonders häufig genutzt werden Vertikal-Schrankenanlagen. Sie ermöglichen einen sicheren Zugang berechtigter Personen, verhindern aber wirksam den Zutritt Unbefugter.
Der Aufbau sowie die Inbetriebnahme einer Schrankenanlage ist allerdings an viele Vorschriften geknüpft, damit eine sichere Verwendung gewährleistet werden kann.
Schrankanlagen Vorschriften nach Tore-Produktnorm DIN EN-13241-1
Die Tore-Produktnorm regelt in erster Linie Sicherheits- sowie Leistungsanforderungen für Tore, Rollgitter und Schranken in privaten, öffentlichen und gewerblichen Bereichen. Das primäre Ziel der Produktnorm ist der Schutz von Personen.
Entscheiden Sie sich für ein neues Schrankensystem, sollten Sie zwingend darauf achten, dass es mit einer Konformitätsbescheinigung in Form eines CE-Zeichens versehen ist.
Wer darf Schrankenanlagen montieren?
Sie sollten den Aufbau Ihrer Schranke stets nur von erfahrenen Technikern durchführen lassen. Sprechen Sie uns gerne an!
Wer darf Schrankanlagen prüfen und warten?
Schranken dürfen nur von sachkundigen bzw. befähigten Personen geprüft und gewartet werden.
Voraussetzungen:
- fachliche Ausbildung und Kompetenz
- Kenntnis über gültige Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften sowie Normen, VDE-Bestimmungen und BG-Regeln
Auch für die Prüfung und Wartung Ihrer Schrankenanlage stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Betriebsanleitung beachten
Nach DIN EN-13241-1 ist das Aushändigen einer Betriebsanleitung vorgeschrieben. Der Betreiber ist verpflichtet die Schranke nur ihrem Zweck entsprechend und streng nach Bedienungsanleitung zu verwenden. Eine Gefährdung von Personen muss in jedem Fall vermieden werden.
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